TE Bvwg Beschluss 2022/10/4 W239 2260108-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 04.10.2022
beobachten
merken
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten