Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AsylG 2005 §2 Abs1 Z14Beachte
Rechtssatz
Weder ist die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung an Asylwerber per se ausgeschlossen (siehe § 4 Abs. 1 Z 1 AuslBG), noch ihnen durch das AuslBG die Aufnahme einer tatsächlich selbständigen Tätigkeit untersagt.Weder ist die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung an Asylwerber per se ausgeschlossen (siehe Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer eins, AuslBG), noch ihnen durch das AuslBG die Aufnahme einer tatsächlich selbständigen Tätigkeit untersagt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022090113.L01Im RIS seit
22.11.2022Zuletzt aktualisiert am
22.11.2022