Index
KinderbeihilfeNorm
BAO §207Beachte
Rechtssatz
Auf die Beiträge zum Ausgleichsfonds für Kinderbeihilfen sind die Vorschriften der AusgleichsO, über die Anspruchsverjährung anzuwenden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1959:1958000502.X01Im RIS seit
21.07.2025Zuletzt aktualisiert am
21.07.2025