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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §33 Abs1Rechtssatz
Das Verfahren über eine von einem Miteigentümer erhobene Beschwerde wegen Versagung der baubehördlichen Genehmigung einer Grundteilung ist dann einzustellen, wenn der Versagungsbescheid gegenüber dem anderen Miteigentümer infolge Zurückweisung seiner Beschwerde wegen Fristversäumung rechtskräftig bestehen bleibt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1960:1959001963.X00Im RIS seit
21.07.2025Zuletzt aktualisiert am
21.07.2025