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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §33 Abs1Rechtssatz
Das Verfahren über eine von einem Miteigentümer erhobene Beschwerde wegen Versagung der baubehördlichen Genehmigung einer Grundteilung ist dann einzustellen, wenn der Versagungsbescheid gegenüber dem anderen Miteigentümer infolge Zurückweisung seiner Beschwerde wegen Fristversäumung rechtskräftig bestehen bleibt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1960:1959001963.X00Im RIS seit
18.11.2022Zuletzt aktualisiert am
18.11.2022