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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §30 Abs2Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2022/08/0023 B 3. März 2022 RS 1Stammrechtssatz
Nichtstattgebung - Zuerkennung von Arbeitslosengeld - Mag auch die Konkretisierungspflicht in einer Amtsrevision nicht so weit gehen wie jene für eine "private" Partei, die zur Geltendmachung ihrer überwiegenden Interessen ihre Vermögenslage weitgehend offenzulegen hat, ist doch auch von einer Amtspartei eine konkrete Gefahr der späteren Uneinbringlichkeit aufgrund des angefochtenen Bescheides zu leistender Zahlungen darzulegen (vgl. VwGH 25.8.2015, Ro 2015/12/0013). Eine allgemein gehaltene, durch keine konkreten Umstände in Bezug auf die finanziellen Verhältnisse der mitbeteiligten Partei untermauerte Antragsbegründung reicht zur Darlegung einer unverhältnismäßigen Beeinträchtigung der von der Amtspartei zu vertretenden öffentlichen Interessen nicht aus (vgl. VwGH 19.3.2020, Ra 2020/10/0016).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022080127.L02Im RIS seit
17.11.2022Zuletzt aktualisiert am
17.11.2022