RS OGH 2022/10/11 34R67/22p

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Veröffentlicht am 11.10.2022
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Rechtssatz

Richtet sich ein Teileinspruch gegen einen bedingten Zahlungsbefehl ausschließlich gegen die Nebenforderung, so tritt Teilrechtskraft des Zahlungsbefehls nicht nur hinsichtlich der Hauptsache, sondern auch hinsichtlich der Kostenentscheidung ein, da für diese Kosten nach § 54 Abs 2 JN nur der Erfolg betreffend die Hauptforderung relevant ist, sodass die diesbezügliche Kostenentscheidung durch die bloße Beeinspruchung einer Nebenforderung nicht einmal mittelbar tangiert wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00003:2022:RWZ0000226

Im RIS seit

17.11.2022

Zuletzt aktualisiert am

17.11.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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