Index
E6JNorm
DBAbk Deutschland 2002Rechtssatz
Wenn das nationale Einkommensteuerrecht eines Mitgliedstaates in Bezug auf die im Mitgliedstaat gebietsansässigen Personen die steuermindernde Berücksichtigung persönlicher Verhältnisse vorsieht, so darf der Mitgliedstaat, soweit eine Deckung in dem ihm zukommenden Steueranspruch besteht, diese Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse unionsrechtlich nicht deshalb zurücknehmen, weil die Person ihre wirtschaftliche Betätigung auch in einem anderen Mitgliedstaat ausübt oder ausgeübt hat (vgl. VwGH 16.11.2021, Ra 2020/15/0077).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021150005.L02Im RIS seit
15.11.2022Zuletzt aktualisiert am
15.11.2022