RS Vwgh 2022/10/3 Ra 2022/06/0008

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Veröffentlicht am 03.10.2022
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Index

L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag Steiermark
L82006 Bauordnung Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8
BauG Stmk 1995 §22 Abs2 Z2
BauG Stmk 1995 §26

Rechtssatz

Die taxative Aufzählung der Nachbarrechte in § 26 Stmk BauG 1995 umfasst nicht die Frage, ob dem Bauansuchen auch die erforderliche Zustimmungserklärung der Miteigentümer beiliegt. Dem Miteigentümer kommt im Hinblick darauf, ob eine liquide Zustimmung der Grundeigentümer vorliegt, Parteistellung zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022060008.L03

Im RIS seit

08.11.2022

Zuletzt aktualisiert am

08.11.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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