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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ASVG §4 Abs4Rechtssatz
Eine persönliche Arbeitspflicht ist für eine Pflichtversicherung nach § 4 Abs. 4 ASVG nicht Voraussetzung; vielmehr genügt dafür nach dem Wortlaut des § 4 Abs. 4 ASVG, dass die Dienstleistungen "im Wesentlichen persönlich" erbracht werden.
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022080115.L01Im RIS seit
27.10.2022Zuletzt aktualisiert am
27.10.2022