RS Vwgh 2022/9/26 Ra 2021/04/0005

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Veröffentlicht am 26.09.2022
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97 Öffentliches Auftragswesen

Rechtssatz

Der VwGH hat bereits wiederholt (zu verschiedenen Vergaberechtsschutzregelungen) festgehalten, dass die Aufzählung der gesetzlich normierten Zuständigkeiten (auch hinsichtlich der Zuständigkeit zur Feststellung) abschließend ist (vgl. VwGH 18.1.2021, Ra 2019/04/0047, Rn. 18, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021040005.L10

Im RIS seit

27.10.2022

Zuletzt aktualisiert am

27.10.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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