RS Vwgh 2022/9/8 Ro 2022/03/0052

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Veröffentlicht am 08.09.2022
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40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2011/02/0306 E 20. November 2013 RS 1

Stammrechtssatz

§ 35 Z. 3 VStG fordert neben den allgemeinen Voraussetzungen des § 35 VStG, dass der Betretene trotz Abmahnung in der Fortsetzung der strafbaren Handlung verharrt oder sie zu wiederholen sucht.Paragraph 35, Ziffer 3, VStG fordert neben den allgemeinen Voraussetzungen des Paragraph 35, VStG, dass der Betretene trotz Abmahnung in der Fortsetzung der strafbaren Handlung verharrt oder sie zu wiederholen sucht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RO2022030052.J01

Im RIS seit

20.10.2022

Zuletzt aktualisiert am

20.10.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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