RS Vwgh 2022/9/8 Ro 2022/03/0052

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Veröffentlicht am 08.09.2022
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40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2011/02/0306 E 20. November 2013 RS 1

Stammrechtssatz

§ 35 Z. 3 VStG fordert neben den allgemeinen Voraussetzungen des § 35 VStG, dass der Betretene trotz Abmahnung in der Fortsetzung der strafbaren Handlung verharrt oder sie zu wiederholen sucht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RO2022030052.J01

Im RIS seit

20.10.2022

Zuletzt aktualisiert am

20.10.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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