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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §188Rechtssatz
Ein Abgabenbescheid, der auf einem Nichtbescheid aufbaut, ist nicht schon deswegen ebenfalls unwirksam (VwGH 12.5.2022, Ra 2021/13/0155, mwN). Sollte sich daher eine als Einkünftefeststellung nach § 188 BAO intendierte Erledigung - etwa weil die Zustellung unterblieben ist - als "Nichtbescheid" erweisen, hat dies keine Auswirkung auf die Wirksamkeit eines auf der Grundlage des § 295 Abs. 1 BAO auf der Basis dieser Erledigung nach § 188 BAO erlassenen Einkommensteuerbescheides.Ein Abgabenbescheid, der auf einem Nichtbescheid aufbaut, ist nicht schon deswegen ebenfalls unwirksam (VwGH 12.5.2022, Ra 2021/13/0155, mwN). Sollte sich daher eine als Einkünftefeststellung nach Paragraph 188, BAO intendierte Erledigung - etwa weil die Zustellung unterblieben ist - als "Nichtbescheid" erweisen, hat dies keine Auswirkung auf die Wirksamkeit eines auf der Grundlage des Paragraph 295, Absatz eins, BAO auf der Basis dieser Erledigung nach Paragraph 188, BAO erlassenen Einkommensteuerbescheides.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020150086.L01Im RIS seit
18.10.2022Zuletzt aktualisiert am
18.10.2022