TE Lvwg Erkenntnis 2022/10/4 LVwG-2022/22/1691-5

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 04.10.2022
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Entscheidungsdatum

04.10.2022

Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §87 Abs1 Z3
GewO 1994 §91 Abs2
  1. GewO 1994 § 87 heute
  2. GewO 1994 § 87 gültig ab 28.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2018
  3. GewO 1994 § 87 gültig von 01.05.2018 bis 27.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 94/2017
  4. GewO 1994 § 87 gültig von 18.07.2017 bis 30.04.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 94/2017
  5. GewO 1994 § 87 gültig von 23.04.2015 bis 17.07.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 48/2015
  6. GewO 1994 § 87 gültig von 27.03.2015 bis 22.04.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 18/2015
  7. GewO 1994 § 87 gültig von 01.08.2013 bis 26.03.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 125/2013
  8. GewO 1994 § 87 gültig von 29.05.2013 bis 31.07.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 85/2013
  9. GewO 1994 § 87 gültig von 14.09.2012 bis 28.05.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 85/2012
  10. GewO 1994 § 87 gültig von 01.09.2012 bis 13.09.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 99/2011
  11. GewO 1994 § 87 gültig von 17.11.2011 bis 31.08.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 99/2011
  12. GewO 1994 § 87 gültig von 01.08.2010 bis 16.11.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2010
  13. GewO 1994 § 87 gültig von 01.07.2010 bis 31.07.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 29/2010
  14. GewO 1994 § 87 gültig von 27.02.2008 bis 30.06.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 42/2008
  15. GewO 1994 § 87 gültig von 15.01.2005 bis 26.02.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 131/2004
  16. GewO 1994 § 87 gültig von 01.08.2002 bis 14.01.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2002
  17. GewO 1994 § 87 gültig von 01.07.1997 bis 31.07.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 63/1997
  18. GewO 1994 § 87 gültig von 19.03.1994 bis 30.06.1997
  1. GewO 1994 § 91 heute
  2. GewO 1994 § 91 gültig ab 14.09.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 85/2012
  3. GewO 1994 § 91 gültig von 01.01.2007 bis 13.09.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 161/2006
  4. GewO 1994 § 91 gültig von 01.08.2002 bis 31.12.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2002
  5. GewO 1994 § 91 gültig von 01.07.1996 bis 31.07.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 10/1997
  6. GewO 1994 § 91 gültig von 19.03.1994 bis 30.06.1996

Text

IM NAMEN DER REPUBLIK

Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Triendl über die Beschwerde der AA GmbH, Adresse 1, **** Z, v.d. Rechtsanwalt BB, Y, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft X vom 18.5.2022, Zl. *** wegen Entziehung der Gewerbeberechtigung betreffend das Gewerbe „Gastgewerbe in der Betriebsart Hotel im Standort **** Z, Adresse 1“ (GISA-Zahl ***) nach öffentlicher mündlicher Verhandlung

zu Recht:

1.  Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

2.  Die ordentliche Revision ist gemäß Art 133 Abs 4 B-VG nicht zulässig.

E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e

I.       Verfahrensgang

Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführerin das Gewerbe „Gastgewerbe in der Betriebsart Hotel im Standort **** Z, Adresse 1“ (GISA-Zahl ***) mit eingehender Begründung entzogen.

In der dagegen rechtzeitig und zulässig erhobenen Beschwerde wird zusammenfassend ausgeführt, dass die Voraussetzungen für eine Entziehung der Gewerbeberechtigung nicht gegeben seien. Insbesondere wird die Sinnhaftigkeit der zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie angeordneten Maßnahmen bezweifelt. Der „Lockdown für Ungeimpfte“ widerspreche der Weltanschauung des Geschäftsführers der Beschwerdeführerin, wobei im Rechtsmittel in diesem Zusammenhang ein – hier nicht näher zu kommentierender – Vergleich mit terroristischen und totalitären Systemen vorgenommen wird. Auch wird die Judikatur des Verfassungsgerichtshofes zu den betreffenden Maßnahmen kritisiert. Vorgebracht wird, dass die Beschwerdeführerin durch die vorangegangenen „Lockdowns“ schweren wirtschaftlichen Schaden erlitten habe, der auch nicht zur Gänze durch staatliche Entschädigungen ausgeglichen worden sei. Die dadurch bedingte schwierige Liquiditätslage der Beschwerdeführerin habe den Geschäftsführer zusätzlich dazu motiviert, sich den angeordneten Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung zu widersetzen. Zum Verstoß gegen die angeordneten Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung wird auf das Wesentliche zusammengefasst ausgeführt, dass der Geschäftsführer der Beschwerdeführerin an die Eigenverantwortung der Gäste appelliert habe. Nochmals wird in diesem Zusammenhang behauptet, dass die angeordneten Maßnahmen nicht legitim und ungeeignet, ja sogar schädlich und absurd gewesen seien. Im Zusammenhang mit der „3G-Regel“ betreffend die beschäftigten Arbeitnehmer wird ausgeführt, dass es insbesondere auf Grund der Entfernung unzumutbar gewesen sei, eine entsprechende öffentliche Stelle zur Durchführung von PCR-Tests aufzusuchen und dass das Testangebot diesbezüglich insgesamt unzureichend gewesen sei. Zu den von der WKO abgegebenen Stellungnahmen (vgl dazu die Ausführungen bei den Feststelllungen) wird zusammenfassend ausgeführt, dass die entsprechenden WKO-Mitglieder schlecht informiert, die Stellungnahmen unschlüssig und nicht evidenzbasiert seien.

Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat in der vorliegenden Beschwerdesache eine öffentliche mündliche Verhandlung durchgeführt. Dabei hat der Beschwerdeführer seinen Standpunkt nochmals erläutert und ergänzend zu den Ausführungen im Rechtsmittel vorgebracht, dass im vorliegenden Fall ein legitimer ziviler Ungehorsam vorliege und überdies die Beschwerdeführerin durch die Verpflichtungen, die ihr zur Pandemiebekämpfung übertragen worden seien, zur Setzung hoheitlicher Maßnahmen verpflichtet worden sei, ohne dass die dazu erforderliche Beleihung vorgenommen wurde.

Auf die mündliche Verkündung des Erkenntnisses wurde von den anwesenden Parteien des Verfahrens verzichtet.

II.      Sachverhalt

Folgender, entscheidungsrelevanter Sachverhalt steht fest:

Die AA GmbH, FN ***, mit dem Sitz in **** Z, Z verfügt über die Gewerbeberechtigung für das Gewerbe „Gastgewerbe in der Betriebsart Hotel im Standort **** Z, Adresse 1 – GISA-***“.

CC, geb. am XX.XX.XXXX ist alleiniger handelsrechtlicher Geschäftsführer der AA GmbH, FN ***. Die DD GmbH, FN *** ist 100%ige Gesellschafterin der AA GmbH. Alleiniger Gesellschafter der DD GmbH ist CC.

Weiters bekleidet CC die Funktion des gewerberechtlichen Geschäftsführers für die AA GmbH.

Am Sonntag, den 19.12.2021 brachte ein Gast des Hotels „EE“ in Z der belangten Behörde per E-Mail folgendes zur Kenntnis:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

leider muss ich zur Anzeige bringen, dass die Geschäftsleitung des "Hotel EE, Adresse 1, **** Z" schriftlich verkündet hat, dass die derzeit geltenden Vorschriften des Covid-Notmaßnahmengesetzes bzw. der Covid-Notmaßnahmenverordnung nicht eingehalten werden und auch so offen (mittels beiliegendem Schreiben) an die Gäste des Hotels kommuniziert werden. In diesem besonders prekären Fall besteht meines Erachtens eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit der Gäste und Mitarbeiter im Hotel.

Um sich ein realistisches Bild der Lage vor Ort machen zu können würde ich Ihnen empfehlen, vor der elektronischen Schrankenanlage die folgende Telefonnummer (+43 ***) zu wählen um die Schranke unbemerkt öffnen zu können, da ansonsten die Klingel betätigt werden muss und somit das Personal bzw. der Inhaber gewarnt werden könnte.

Ich bitte Sie der Sache nachzugehen.“

Dieser Anzeige beigelegt wurde ein Informationsblatt, das offensichtlich im Hotel „EE“ auflag und folgenden Text beinhaltete:

Liebe Gäste,

wir freuen uns, Sie nach einer abermaligen Schließungszeit begrüßen zu dürfen. Schön, dass Sie da sind! Es ist stets unser Ziel, Sie in Ihrer Urlaubszeit an einem wunderbaren Ort menschlich und tolerant zu begleiten. EE soll für Sie eine Oase der größtmöglichen Normalität sein. Dafür setzten wir voraus, dass Sie geschützt sind – immunisiert, getestet, genesen oder sogar geimpft. Daher befragen wir Sie nicht aktiv nach Ihrem Gesundheitsstatus. Auch das Tragen von Masken (für Mitarbeiter unzumutbar) ist nicht zwingend, sondern wir setzen auf gefühlsmäßig vernünftiges Abstandhalten. Es ist uns ein großes Anliegen, friedlich und harmonisch unter einem Dach zu leben, mit großem Respekt füreinander. Sollte Ihnen die Auslegung unseres Hausrechtes zu wenig regierungs- und verordnungstreu sein, entlassen wir Sie gerne (natürlich ohne Stornokosten) aus Ihrem Beherbergungsvertrag. In diesem Sinne wünschen wir Ihnen eine wunderbare Zeit.“

Aufgrund dieser Anzeige erfolgte am 20.12.2021 durch die Bezirkshauptmannschaft X unter Beiziehung von Polizeibeamten die erste Überprüfung der Einhaltung der geltenden COVID-Bestimmungen beim Hotel „EE“ in **** Z, Adresse 1. Zusammenfassend musste im Zuge dieser Überprüfung festgestellt werden, dass offenbar eine Vielzahl von Maßnahmen der zum Zeitpunkt der Überprüfung gültigen COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung nicht eingehalten werden.

So trug der gewerberechtliche und handelsrechtliche Geschäftsführer der AA GmbH, CC an seinem Arbeitsort weder eine Schutzmaske noch konnte dieser einen 3G-Nachweis vorlegen.

Mehrere Arbeitnehmer konnten ebenfalls keinen 3G-Nachweis vorweisen und trugen zum Zeitpunkt der Überprüfung keine Schutzmaske. Im Bereich der Hotellobby wurden mehrere Gäste angehalten, die ebenfalls keine Schutzmaske trugen. Im Barbereich wurden Getränke konsumiert, obwohl in unmittelbarer Nähe der Ausgabestelle die Konsumation von Speisen und Getränken nicht gestattet war. Es konnte auch festgestellt werden, dass das in der eingegangenen Anzeige vom 19.12.2021 zitierte Informationsblatt an der Rezeption auflag.

Der bei dieser Überprüfung anwesende Geschäftsführer, CC wurde von der Behörde aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, die geltenden COVID-Maßnahmen einzuhalten.

Anhand dieses Überprüfungsergebnisses vom 20.12.2021 und einer neuerlichen Anzeige, aus der zu entnehmen war, dass die COVID-Maßnahmen im Hotel „EE“ absichtlich missachte und von der Behörde Konsequenzen gefordert wurden, fanden am 21.12.2021 um ca. 08:30 Uhr früh und um ca. 18:25 Uhr abends zwei weitere Kontrollen der Gesundheitsbehörde zusammen mit der Polizei statt. Bei diesen Kontrollen musste abermals festgestellt werden, dass der handelsrechtliche und gewerberechtliche Geschäftsführer der AA GmbH, CC an seinem Arbeitsort weder eine Schutzmaske trug noch einen 3G-Nachweis vorlegen konnte. Wiederum wurde festgestellt, dass Mitarbeiter ohne 3G-Nachweis ihre Tätigkeit im Hotel „EE“ verrichteten, dass Kunden im Bereich der Hotellobby keine Schutzmaske trugen und in der unmittelbaren Nähe der Ausgabestelle (Barbereich) Getränke konsumiert wurden.

Zusätzlich wurde bei der Kontrolle am Abend des 21.12.2021 festgestellt, dass Mitarbeiter ohne Schutzmaske ihrer beruflichen Tätigkeit im Hotel „EE“ nachgingen.

Am 21.12.2021 langte eine neuerliche Anzeige bei der Bezirkshauptmannschaft X durch einen FF ein, die wie folgt lautet:

„Grüezi miteinand

Da ich unterwegs bin, ist es mir lediglich möglich, diese Nachricht kurz auf meinem Mobiltelefon zu verfassen. Bitte um entsprechende Nachsicht. Wir verbrachten die Tage im Hotel "EE" in Z. Wie wir bereits bei der Ankunft klar feststellen mussten, zeigt sich sowohl der Besitzer als auch die Geschäftsleitung absolut uneinsichtig zu den verhängten und nötigen Coronamaßnahmen der Landes- und auch Bundesregierung. Mit der Hotelinformation (siehe Anhang) haben Sie dies auch klar für JederMannFrau kundgetan.

Auf Anfragen bezüglich, wieso keine Zertifikatskontrollen gemacht, keine Masken getragen und keinerlei Hygienemaßnahmen umgesetzt würden, wurde uns die Möglichkeit eröffnet, sollten wir uns damit nicht einverstanden zeigen, wir stornofrei auch einfach auschecken dürften. Die Entscheidung würde dabei ganz frei bei uns liegen! Tatsächlich verwendeten dann weder Personal noch Gäste keinerlei Schutzmasken! Am Freitag, Samstag und Sonntag war das Haus absolut ausgebucht und überall war großes Gedränge und dies ohne jegliche Schutzvorkehrungen. Wir tragen sonst immer Masken da wir uns einerseits an die Regeln halten und wir diese auch als absolut und wissenschaftlich belegt sinnvoll und als entscheidende Maßnahme gegen Corona erachten. Aber hier in diesem Hotel wurden wir regelrecht genötigt keine zu tragen, da im Haus absolutes Rebellentum, dies vom Besitzer vorgelebt wird, herrscht. Der Zufall will es dass dieser sogar über eine Trageattest verfügt - es würde wohl durchaus Sinn machen, wenn die Gesundheitsbeamten, einmal diesen Arzt, welcher dies verfügt hat, dazu befragen würden... Es liegt durchaus nahe, dass auch dieses Attest käuflich erworben wurde.

Irgendeinem Gast muss dieses Treiben wohl gereicht haben. Auf jeden Fall wurde die Polizei über diesen untragbaren Zustand hier im Hotel benachrichtigt. Am Montag 20.Dezemer um 18.00 erschien auf jeden Fall einige Beamten und kontrollierte die Zertifikate und das Tragen der Masken bei Personal, Geschäftsbesitzer, Geschäftsleitung und bei den Gästen. Die zu dieser Zeit anwesenden Fehlbaren, was die Maskenpflicht anbelangt, wurden mit je 90 Euro Strafe gebüßt. Da das Abendessen jeweils um 18.30 startet und die Masse meist nach 19.00 eintrudelt, waren von dieser Repressalie letztendlich nur sehr wenige betroffen. Der Rest wurde in der Folge dann auch von der Anwesenheit der Beamten gewarnt, so dass sich diese dann mit Maske im Haus bewegt haben. Der Gipfel der Frechheit und was auch eindeutig unterstreicht, wie unprofessionell dieser Betrieb auftritt und wie sehr die Verantwortlichen sämtliche Staatsgewalten schlicht ignorieren, belächeln und hintergehen! Kaum haben die Beamten das Hotel "EE" verlassen, haben sämtliche der Mitarbeiter die Masken abgelegt und so weitergearbeitet, als wäre nichts geschehen. Eine Mitarbeiterin gestand uns dabei im Vertrauen, dass der Geschäftsinhaber dies angeordnet hat und auch für die verhängten Bussen aufkommen würde. Sie seien ja auch geimpft und getestet. Nach und nach legten auch die Gäste den Gesichtsschutz ab, diejenigen welche sich zum Essen neu dazu gesellten trugen schön gar keine mehr... So zeigte sich das Bild wie an den 3 vorgehrgehenden Tagen - Niemand trug mehr eine Maske!

Dann wurde es mir zu bunt, mir reichte diese trotzige, unverantwortliche und juvenile Verhalten. Ich entschloss mich die Polizei zu kontaktieren, um diese über dieses Treiben zu informieren. Der Posten in Z war dabei nicht mehr zu erreichen, so wurde ich automatisch an eine Hauptzentrale weitergeleitet. An diesem Abend geschah nichts mehr. Erst heute Morgen ca. um 08.00 erschienen erneut ca. ein Dutzend Beamte. Wir haben allerdings mitgekriegt, dass ein Angestellter zuvor alle gewarnt hat, bevor die Polizei den Speisesaal von der Rezeption erlangt hat. So trafen die Beamten, wenn überhaupt, mit ganz ganz wenig Ausnahme, nur noch wenige Renitente an. Der Ort des Geschehens zeigte sich schon fast es sein sollte, nein MUSS!

In der Folge gab ich mich als Informationsüberbringer auch zu erkennen und sprach die Beamten direkt an. Ich erklärte Ihnen, dass dies, in diesem Katz- und Mausspiel, nichts Konstruktives bewirken würde... Diese meinten dann nur, was sollen wir tun, wir können uns nicht einchecken um das Treiben inkognito zu beobachten... Ich widersprach und meinte dann, dass ich die Regierung etc. informieren würde. Aktuell ist 10.30 Uhr - also etwas mehr als 2 Stunden nach dem letzten Eintreffen der Beamten. Wir haben die Anwesenheit dieser gerade geprüft. Die Polizei ist weg. Die Situation zeigt sich wie folgt.

Folgendes Personal trägt bereits wieder KEINE Masken mehr

-        Servierpersonal,

-        Küchenpersonal

-        Reinigungspersonal

-        Verkäuferinnen in den Läden

Trägt Maske

-        Personal an der Rezeption

-        1 Koch an der Selbstbedienung Frühstück

Wie unverfroren und dreist ist das denn... Kaum ist die Polizei wieder von dannen, wird wieder signalisiert, dass man sich nichts bieten lassen will. Mit absolut wenig Ausnahme, haben sich auch die Gäste vom Gesichtsschutz entledigt. Aktuell wird folgende Strategie gefahren. Am Empfang trägt man Maske. Bei Ankunft von Beamten wird der Rest der Mitarbeiter gewarnt.

Das war doch alles zu erwarten. Der wohl finanziell sehr potente Inhaber, der sich als militanter und uneinsichtiger Coronagegner der Öffentlich zeigt, lässt sich doch nicht von so geringer Repressalien nicht beeindrucken. Ganz im Gegenteil lässt er sich in der Öffentlichkeit für seine kühne Widersetzung wie ein großer Held feiern... Solche Zeitgenossen sind gefährlich und denken sich sie können sich alles und jeden erkaufen.

Dieses Spiel wird so weitergehen, wenn die Verantwortlichen nicht mit aller Härte sanktioniert werden. Wenn andere Betriebe dies mitkriegen, so werden sich diese wohl auch nicht mehr an die Regelungen halten. In den Hotelrezensionen kann aktuell nachgelesen werden, was andere Gäste zu den Vorkommnissen in diesem Hotel meinen.

Bitte handeln Sie endlich... Aber diesmal richtig...“.

Ebenfalls erschien am Dienstag, den 21.12.2021 in der GG ein Artikel mit der Überschrift „Tiroler Hotelier öffnet auch Ungeimpften die Tür“:

CC führt in diesem Artikel aus, dass er nicht der Handlanger eines Staates sei, dessen Verordnungen sehr hinterfragungswürdig sind. Der Gesundheitszustand seiner Gäste gehe ihm nichts an. Er müsse beide Lager befriedigen, das der Geimpften und der Ungeimpften. Er werde sich gegen die Strafen zu Wehr setzen und sehen, wer am Ende Recht hat.

Bereits am selben Tag hat die Wirtschaftskammer Tirol, vertreten durch die Sparte JJ und die Bezirksstelle X in einem gemeinsamen E-Mail mit Befremden auf den an diesem Tag in der GG veröffentlichten Artikel „Tiroler Hotelier öffnet auch für Ungeimpfte die Tür“ sowie auf die in den Sozialen Medien zu diesem Thema veröffentlichten Beiträge reagiert und noch am selben Tag an das Hotel „EE“ zu Handen CC nachfolgende Stellungnahme zugesandt:

„Sehr geehrter CC,

das im heutigen GG-Artikel von ihnen geäußerte Verhalten in ihrem Betrieb entspricht in der derzeitigen Pandemiesituation nicht unserem Verständnis von einer sicheren Tiroler Gastfreundschaft.

Wir lehnen ihre Vorgehensweise strikt ab! Um Tirol und Österreich als sicheres Urlaubsland zu positionieren und gleichzeitig einen bestmöglichen Schutz vor der Pandemie zu gewährleisten, ist unserer Ansicht nach eine einheitliche und umfassende Vorgehensweise notwendig. Von allen Betrieben eingehaltene Regeln bieten jetzt den bestmöglichen Schutz, um einen sicheren Tourismus in Tirol und im Bezirk X für unsere Gäste und Mitarbeiter zu gewährleisten. Gerade die Tourismuswirtschaft, als die am schwersten von der Pandemie getroffene Branche, hat seit dem Sommer 2020 eindrucksvoll gezeigt, dass mit Sicherheitsmaßnahmen das Infektionsrisiko in den Betrieben in Griff gehalten werden kann. Wie wir auch aus Marktbefragungen wissen, ist das Thema Sicherheit - gerade im Umgang mit der Pandemie - für unsere Gäste ein ganz wesentlicher und buchungsentscheidender Faktor. Die Marke KK und auch die LL haben in den letzten Monaten viel Geld und Ressourcen aufgewandt, Tirol und Österreich auf seinen Märkten als Land der sicheren Gastfreundschaft zu präsentieren. Durch die breite Unterstützung der Betriebe bei der Einhaltung der Corona-Maßnahmen, hat sich dadurch das Vertrauen der Gäste in unser Land und unsere Betriebe gefestigt. Ja, die begleitenden Maßnahmen der Regierung sind nicht immer übersichtlich und im Detail für die Unternehmen nicht immer leicht umzusetzen. Diese Maßnahmen bewusst zu brechen, ist aber verantwortungslos und gefährdet das Image der gesamten Branche massiv. Wir fordern sie im Namen der Tiroler Wirtschaft - insbesondere der Tiroler Tourismuswirtschaft - auf, die vorgegebenen COVID-19-Schutzmaßnahmen einzuhalten. Nur wenn wir alle mitmachen und uns an die Regeln halten, können wir gemeinsam etwas verändern. Wenn in einer Pandemie jeder aber nur mehr nach seinen Regeln handelt, verlieren wir alle an Glaubwürdigkeit und letztendlich unsere Gäste. Unternehmer sein bedeutet auch eine gewisse gesellschaftliche Verantwortung zu tragen. Private Meinungen und Interessen müssen dabei im Sinne eines gemeinsamen Zieles manchmal auch hintangehalten werden. Ergänzend weisen wir darauf hin, dass durch die Bundesregierung angekündigt wurde, dass Vergehen gegen die pandemiebedingten Auflagen zu einem Verlust bzw. einer Rückzahlungsverpflichtung der öffentlichen Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen führen. Auch in diesem Sinne appellieren wir eindringlich an ihr verantwortungsvolles Handeln, sich an die Einhaltung der Regeln zu halten. Den eingangs angeführten Medien entnehmen wir, dass sie angeblich öffentliche Entschädigungsleistungen noch nicht erhalten haben. Gerne werden wir sie in diesen offenen Fragen unterstützen – bitte nehmen sie dazu mit uns Kontakt auf.“

Am 22.12.2021 gegen 16:00 Uhr fanden seitens der Gesundheitsbehörde weitere COVID-Kontrollen im Hotel „EE“ statt. Auch bei dieser Überprüfung musste festgestellt werden, dass Mitarbeiter ohne 3G-Nachweise an ihrem Arbeitsplatz tätig waren.

In einem Artikel der GG-Kompakt und der GG vom 22.12.2021 führte CC an, dass er die Strafzahlungen für seine Gäste übernehme und sich gegen die Strafen juristisch wehren werde. Wenn Gesetze wirklich blödsinnig seien, müsse Widerstand geleistet werden, gibt CC weiters an.

Artikel auf „MM at.“ vom 06.01.2022: Zusammenfassend führt CC aus, dass er ungeimpft und ungetestet ist und keine Maske trägt. Daher erhielt er bereits 2 Strafen in der Höhe von je € 2.500. Für einen Branchenkollegen ist des Verhalten des Hoteliers vollkommen unverständlich. Von der Verantwortung gegenüber den Gästen sei das eine Katastrophe und für die Branche die schlechteste Message.

Bewertungen auf „NN“ (https://***):

Oktober 2021: „Wem Coronaschutz wichtig ist, sollte dieses Haus meiden: Keine Einhaltung von Coronaregeln! Corona-Warnapp schlug bei uns allen an! Man fühlt sich absolut unsicher! Service ok, ging aber dauernd ohne Maske auf Tuchfühlung! Abstandsregeln werden in keinster Weise eingehalten!“

Dezember 2021: „Keine Corona-Schutzmaßnahmen: Es wird sich hier absichtlich und systematisch nicht an die geltenden Coronaverordnungen (2G und Maskenpflicht) gehalten“.

Januar 2022: „ACHTUNG: Gesetze zu Covid werden missachtet. Die gesetzlichen Covid Bestimmungen werden nicht eingehalten. Dieses Hotel aktuell und in Zukunft meiden. Keine Kontrolle der Impfnachweise, keine Maskenpflicht (Servicemitarbeiter tragen teilweise keine Maske und kein Abstand) – WAHNSINN!“

Januar 2022: „Man gefährdet seine Gesundheit! …Die offiziellen und zum Schutz der Gäste geltenden Corona-Regeln werden hier völlig missachtet. Das ist all jenen Gästen sehr unfair gegenüber, die sich darauf verlassen, dass sie durch Maskentragen und Impfnachweise geschützt sind. Die Selbstherrlichkeit, sich über diese allgemein gültigen Regeln hinwegzusetzen und Gäste wie Personal von einer Maskenpflicht zu entbinden, kann nur als grobe Fahrlässigkeit bezeichnet werden. Auch dass der Impfstatus der Gäste nicht überprüft wird, ist nicht nur ungesetzlich, sondern vor allem unverantwortlich. Ich bis sehr verärgert und werde weder selbst noch einmal hinfahren noch irgendjemanden dieses Hotel empfehlen. Man gefährdet seine Gesundheit.“

Bewertungen auf „OO“ (https://*** ):

Oktober 2021: „Keine Einhaltung der Coronamaßnahmen. Ende Oktober hatten wir einen Kurzurlaub mit 3 Nächten über den Geburtstag meines Mannesgebucht, davon 2 Nächte auch mit meinen Eltern! Beim Check-in wurde war unser Impfstatus kontrolliert, danach waren wir aber mehr wie irritiert, dass weder Mitarbeiter noch Gäste, auch nicht mal am Buffet, Masken tragen mussten, was sehr befremdend, ich war und wir uns sehr unwohl fühlten. Der Vergleich mit U lag auf der Hand. Es gab auch fast keine Desinfektionsmittelspender, und wenn, dann waren sie leer, z.B. der im Wellnessbereich. … Die Bedienung war nett, ging aber andauern auf Tuchfühlung, und das ohne Maske, und wahrscheinlich auch noch ungeimpft, was sehr unangenehm war. Wir haben längere Aufenthalte in den Innenräumen so gut es ging vermieden und waren viel draußen, was aufgrund des tollen Wetters auch super möglich war. Die Krönung des Aufenthaltes war aber ca. 2 Tage nach der, dass sowohl bei meinem Mann und mir wie auch bei meinen betagten Eltern die Coronawarnapp mit hohem Risiko für alle Tage des Aufenthaltes anschlug, was gerade meine Eltern in große Aufregung versetzte! Zum Glück waren alle Tests negativ und sie hatten sich nicht angsteckt! Nach dieser Erfahrung werden wir sicher nicht wieder einen Aufenthalt in diesem Haus buchen und es auch nicht weiterempfehlen! Denn diese Haltung zur Pandemie darf man in keinster Weise unterstützen!"

Januar 2022: „Leider kein entspanntes Umfeld mehr: Wir reisten zum dritten mahl an. Leider ist es jetzt so, dass jegliche Corona-Maßnahmen ignoriert werden. Dadurch, dass sogar direkt in der Hotelbar Bücher aufliegen von Corona-Leugnern, kommt auch kein entspanntes Gefühl auf. Da für uns so keine Entspannung möglich war, entschlossen wir uns, nach der ersten Nacht wider abzureisen. … Da die Gesundheit jeglicher Mitmenschen egal ist, werden wir in diesem Hotel leider nicht mehr einchecken.“

Januar 2022: „Coronaleugner und keine Infos! Schade, das Hotel war mal so klasse. Leider hat sich der Hotelchef wohl entschlossen, keine Regeln einzuhalten, damit wohl auch keine Hygienemaßnahmen, dementsprechend werden auch Coronaleugner angezogen und es gibt viele Diskussionen. Sehr unschön. Das Ordnungsamt taucht auf und kontrolliert, nicht gerade das was man bei einem Wellnessaufenthalt haben möchte. Erholung gleich null. Wir sind nach einer kurzen Diskussion aber bezahlend (etwas Rabatt gab es) nach der 1. Nacht abgereist. Wir haben uns einfach nicht wohl gefühlt. Hätten wir vorher gewusst, wie es dort ist, hätten wir selber entscheiden können ob wir unsere Zeit dort verbringen wollen, aber das war wohl nicht möglich. Der Wellnessbereich kann leider auch nicht mehr mit anderen Hotels mithalten. Schade. Mich hat das Hotel das letzte Mal gesehen!"

Januar 2022: „Man gefährdet seine Gesundheit! "Leider keine Erholung!!!! Obwohl EE auf den ersten Blick ein sehr gutes Hotel ist und hervorragende Voraussetzungen für einen erholsamen Urlaub hat, konnten wir uns in diesem Haus nicht wohl fühlen. Die offiziellen und zum Schutz der Gäste geltenden Corona-Regeln werden hier völlig missachtet. Das ist all jenen Gästen sehr unfair gegenüber, die sich darauf verlassen, dass sie durch Maskentragen und Impfnachweise geschützt sind. Die Selbstherrlichkeit, sich über diese allgemein gültigen Regeln hinwegzusetzen, und Gäste wie Personal von einer Maskenpflicht zu entbinden, kann nur als grobe Fahrlässigkeit bezeichnet werden. Auch dass der Impfstatus der Gäste nicht überprüft wird, ist nicht nur ungesetzlich, sondern vor allem unverantwortlich. Ich bin sehr verärgert und werde weder selbst noch einmal hinfahren, noch irgendjemandem dieses Hotel empfehlen. Man gefährdet seine Gesundheit!!"“

Januar 2022: „Keine Einhaltung Corona – Regeln. "Wir waren komplett geschockt! Beim Einchecken wurde nicht nach dem Impfnachweis o.ä. Gefragt und auch sonst nichts gesagt! Wir haben uns zuerst gewundert, dachten aber ok. Später beim Abendessen haben wir erfahren, dass der Hotelbesitzer nicht mit macht bei den ganzen Regeln und jeder ohne Maske und Desinfektionsmittel rumlaufen kann und auch jeder einchecken kann, wer will. Heißt: wir haben uns null sicher gefühlt. Das Ordnungsamt war auch am Abend da und die Querdenker hatten Angst, vom Platz aufzustehen. Und wir haben viele Diskussionen zwischen den Gästen mitbekommen. Ganz unangenehm und der Wellnessbereich auch nicht besonders. Nie wieder für uns!!! Querdenker-Gefahr!!"

Die PI W übermittelte der Bezirkshauptmannschaft X einen Aktenvermerk vom 07.01.2022 mit folgendem Inhalt:

„Am 07.01.2022, gegen 14.45 Uhr kam PP persönlich zur PI Z und brachte folgenden Sachverhalt zur Anzeige:

PP und seine Lebensgefährtin seien am 05.01.2022 in das Hotel „EE“ eingecheckt um dort einen Urlaub zu verbringen. Bereits beim Check-In wurden die beiden darauf hingewiesen, dass ein Impfpass für das Beziehen der Zimmer nicht gewünscht sei. Das Personal trug während des Aufenthaltes von 2 Tagen nie eine FFP2 Schutzmaske und auch die anderen Gäste kümmerten sich nicht um die Corona-Schutzbestimmungen.

Laut PP werden die Schutzmaßnahmen generell im Hotel gar nicht eingehalten. Der Zustand im Hotel sei so schlimm, dass er nun nach 2 Tagen Aufenthalt das Hotel gewechselt habe und nun in V nächtige.

Er finde den Zustand eine Frechheit und dem Hotelinhaber gehöre die Zulassung entzogen.

Trotz voran gegangenen Schwerpunktkontrollen werden im Hotel „EE“ die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen immer noch nicht eingehalten.“

Am 07.01.2022 zeigte QQ bei der Bezirkshauptmannschaft X folgendes an:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

das BürgerInneninfoteam hat mir empfohlen, mich mit meiner Anfrage an Sie zu wenden. Wir wollten 5 Tage Skiurlaub im Hotel EE verbringen und sind nach zwei Tagen geschockt von der Missachtung jeglicher Coronaregeln wieder abgereist. Nach nur wenigen Recherchen ist deutlich geworden, dass den Tiroler Behörden dieser Fall bekannt ist. Ich wüsste nun gerne, warum das Hotel immer noch geöffnet sein darf und warum der Hotelchef, CC, immer noch seine Lizenz hat, wenn er tagtäglich selber die Coronaregeln bricht (er hat sich täglich ohne Maske im Hotel aufgehalten) und sowohl sein Personal als auch seine Gäste jeden Tag massiv gefährdet? Warum dulden Sie diese Machenschaften und schützen die Menschen in der Region und deren Gäste nicht vor den Folgen? immerhin halten sich die Gäste des EE auch im Skigebiet RR auf, wo übrigens beim Skipass-Kauf ebenfalls unsere Impfnachweise nicht mit Personalausweisen abgeglichen wurden. Wir haben uns sehr gewundert, denn Österreich erschien uns in der derzeitigen Situation als ein sicherer Ort zum Entspannen. Die Österreicher waren empört, wenn gesagt wurde, dass es gilt "ein zweites U" zu vermeiden. Hier werden vorsätzlich die österreichische Hotellerie und der gute Ruf Österreichs ruiniert. Bitte tun Sie etwas dagegen!“

Anzeige vom 09.01.2022 bei der Bezirkshauptmannschaft X durch SS:

„Ich bin Gast im Hotel EE, welches sich nicht an die Corona-Verordnungen hält. Leider habe ich das vor der Buchung nicht gewusst. Ab morgen 8 Uhr soll dort für 5 Tage ein Yoga-Retreat in einem kleinen Raum stattfinden. Ich fürchte allerdings, dass auch Ungeimpfte unter den Teilnehmern sind, da der Impfstatus bei der Ankunft nicht kontrolliert wurde. Eine Kontrolle wäre beruhigend.“

TT und UU, Pflegkräfte auf Intensivstationen in Y, brachten am 10.01.2022 folgende Anzeige bei der belangten Behörde ein:

„Meine Frau und ich arbeiten seit vielen Jahren als Pflegekräfte auf Intensivstationen in Y. Seit Beginn dieser Pandemie stehen wir in erster Reihe und Kämpfen mit unseren Teams um das Leben vieler Corona Patienten. Mittlerweile sind wir ausgelaugt und müde vom Kämpfen gegen die Pandemie, deshalb war der Plan uns ein paar Tage Luxus zu vergönnen und in einem 4SternS Hotel zu entspannen. Ausgerechnet das Hotel EE am VV haben wir uns ausgesucht.

Wir wussten nichts von der Vorgeschichte des Hotels und waren sehr überrascht und gleichzeitig sehr verunsichert, als beim CheckIn aktiv der g-Status nicht abgefragt wurde, auf meine Frage "ob ich denn nun mit ungeimpften bzw. ungetesteten und sogar aktiv positiven Gästen im Spa Bereich ohne Maske die Sauna teilen muss" bekam ich lächelnd die Antwort präsentiert: "Wir setzen hier auf Eigenverantwortung, jeder soll bei uns machen was er will."

Diese Antwort ist ein Schlag ins Gesicht für Leute wie uns, die sich seit zwei Jahren an die Regeln halten und noch dazu die schlechtesten der schlechten Patienten der Corona Pandemie betreuen müssen. Das größte Problem für uns in diesem Hotel ist die fehlende Maskendisziplin. Zumeist tragen die Kellner die Masken einfach nicht oder falsch. Nach Bitten diese richtig zu tragen, wenn sie uns bedienen wird man milde belächelt und zwei Minuten später stehen sie wieder ohne Maske am Tisch.

Gerade eben haben wir zwei Personen vom Zimmerservice in unserem Zimmer ohne Maske angetroffen, nachdem ich sie freundlich gebeten habe Masken zu tragen wurde ich belächelt, zwei Minuten später bin ich nochmals ins Zimmer und noch immer waren keine Masken aufgesetzt, jedoch sind die beiden Mitarbeiter dann schleunigst aus dem Zimmer, weil ein Mitarbeiter nicht einmal eine Maske dabeihatte. 20 Minuten später war wieder dasselbe Spiel. Das in Zeiten der Omikron Welle. Das Mitten in Tirol. Die Verhältnisse in diesem Hotel sind laut Google Rezessionen seit Wochen bekannt und weder die WW, Polizei, Gesundheitsamt etc. machen irgendetwas dagegen. In Tirol ist scheinbar alles möglich.“

Interview von CC auf „X“ vom 08.02.2022 – auszugsweise:

„Auf die Frage, warum CC der Ansicht ist, dass in seinem Hotel so viele Kontrollen stattfanden:

Antwort: Ich habe nichts Anderes gemacht, als den Gästen freigestellt, ob sie eine Maske tragen wollen oder nicht. Jeder Gast soll das mit der Maske handhaben wie er will. Jeder so, wie er es gerne möchte.

Mir ist zuwider, die Gäste nach ihrem Gesundheitszustand zu fragen. Es fällt mir nicht ein, den Gesundheitsstatus der Gäste zu hinterfragen, das mache ich nicht.

Die Gäste haben sich gefreut, dass sie einen Zufluchtsort gefunden haben in meinem Hotel, wo keine Maskenpflicht herrscht und der Gesundheitsstatus nicht hinterfragt wird. Ich bin „nur“ selber gesund und dürfte eigentlich nicht im Hotel arbeiten. Die Kontrollen durch die Behörden kritisiere ich, da Gäste während des Abendessen ihren 2G Status vorzeigen müssen. Auch Mitarbeiter müssen während ihrer Tätigkeit den 3G Status dokumentieren. Das ist schikanös.“

YY und ZZ zeigten mit Mail vom 11.02.2022 bei der Bezirkshauptmannschaft X folgendes an:

„Sehr geehrter AAA,

wir sind Gäste im Hotel „EE“ und Stammgäste des Hauses (9 Aufenthalte bisher). Als wir den aktuellen Urlaub gebucht haben, wurden wir nicht darüber informiert, dass sich hier über geltendes Recht hinweggesetzt wird. Einen Tag vor Anreise bekamen wir - wie sonst auch üblich - eine E-Mail für die Anreise usw., im Anhang befand sich das Schreiben über die Covid Regelungen (s.u.). Daraus ist nicht ersichtlich, dass auch Ungeimpfte Zutritt haben, wir waren etwas überrascht über das freiwillige Maskentragen, dachten aber, dass das ggfs in Österreich in der Hotellerie so möglich ist. Wir baten nur, um einen Tisch im Restaurant, der recht isoliert ist, da wir selbst im medizinischen Bereich arbeiten und uns keiner unnötigen Infektionsgefahr aussetzen wollen. Einen Tag vor Anreise wollten wir nun auch nicht stornieren und gingen davon aus, dass die Menschen tatsächlich „eigenverantwortlich und vernünftig“ sind und natürlich alle geimpft, was das Risiko einer Infektion ja bekanntermaßen erheblich reduziert.

Leider hat sich im Laufe der Woche herausgestellt, dass, mit wenigen Ausnahmen unter Gästen und Personal, hier eine völlige Ignoranz der geltenden Pandemie - Regeln herrscht. Wir werden sogar von CC nicht gegrüßt, da wir uns nur mit FFP Maske im Hotel bewegen. Am Mittwochmittag teilte mir dann ein Mitarbeiter mit, dass heute noch ein Polizeieinsatz zu erwarten sei, ebenso wurde dies nachmittags über das „Postfach“ im Fernseher auf dem Zimmer angekündigt. Erst da wurde uns so richtig klar, in welcher Lage wir uns befinden. Plötzlich trugen alle Masken! Sofort nach dem Einsatz wurden diese wieder ausgezogen, keine Abstände eingehalten usw…

Andere Gäste machten sich über uns lustig, weil wir uns an die FFP2 Maskenpflicht halten und prahlten lautstark damit, dass sie ungeimpft seien. Wir waren dann doch sehr beunruhigt, dass man uns, ohne Vorwarnung, in diese Situation gebracht hat. Es gibt keine Tageszeitung mehr, dafür „Hetz“ Bücher von Corona - Leugnern, man wird von Kellnern bedient, die keine Maske tragen, Gäste die keinen Abstand halten usw.

Das ist Meinungsdiktatur, keine Spur von "Toleranz, Respekt und Menschlichkeit", denen gegenüber, die die Regelungen zur Eindämmung der Pandemie als unerlässlich erachten, aber trotzdem einige Tage Erholung suchen. Wir selber haben eine CORONA - Schwerpunktpraxis und tragen Verantwortung für unsere Mitarbeiter und Patienten und werden deshalb - leider - nicht mehr in dieses, ansonsten sehr schöne Hotel reisen.

Da wir morgen bereits abreisen, wollten wir uns unseren Urlaub nicht weiter vermiesen und haben uns einfach innerhalb des Hauses sehr zurückgezogen. Es hat uns doch sehr erstaunt, dass das Hotelpersonal bereits Stunden vorher von dem Polizeieinsatz wusste und die Gäste darauf „vorbereitet“ wurden. Deshalb schreiben wir Ihnen, damit Sie darüber informiert sind. Sollten Sie Fragen an uns haben, können Sie uns gerne kontaktieren.“

BBB teilte der belangten Behörde mit Mail vom 13.02.2022 folgenden Sachverhalt mit:

„We stayed yesterday in the EE. When we booked the room nobody told us that the Corona rules are not followed there. We discovered that at the arrival. We had no option but to stay there (it is 4 hours drive for us). My daughter is high risk person. The waitress served us dinner without a mask. My daughters health could be at high risk and we could not even make a choice. We would not have booked if we knew :(. So sad.“

Die Bezirkshauptmannschaft X führte an folgenden Tagen zusammen mit verschiedenen Polizeistreifen im Hinblick auf die Einhaltung der Corona-Regeln durch: am 26.12.2021, am 29.12.2021, am 05.01.2022, am 12.01.2022, am 15.01.2022, am 19.01.2022, am 26.01.2022, am 03.02.2022 und am 09.02.2022 statt.

Dabei stellte die belangte Behörde fest: „Bei sämtlichen Überprüfungen bot sich das gleiche Bild. Weder der gewerberechtliche und handelsrechtliche Geschäftsführer der AA GmbH, noch Mitarbeiter und Gäste hielten sich an die jeweils gültigen Bestimmungen der COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnug. So trugen weder der Geschäftsführer noch ein Teil der Mitarbeiter oder Gäste die erforderlichen Schutzmasken, noch konnte der handelsrechtliche und gewerberechtliche Geschäftsführer der AA GmbH, CC und ein Teil seiner Mitarbeiter einen 3G-Nachweis und Gäste einen 2G-Nachweis vorlegen. Im unmittelbaren Ausgabebereich (Bar) wurden weiterhin Getränke konsumiert. Zunehmend wurden die Kontrollen durch den Betriebsinhaber erschwert. So wurden die Zugänge zum Hotel versperrt und der Zutritt der Behörde verweigert obwohl der Geschäftsführer und die Mitarbeiter über Glasfronten der Rezeption Sichtkontakt zu den wartenden Behördenvertretern und Polizeibeamten vor dem Haupteingang hatten. Im Zuge einer Kontrolle am 03.02.2022 wurde sogar der Fluchtweg über die Hauptausgangstüre sowohl von außen als auch von innen verriegelt, sodass im Notfall ein Verlassen des Hotels durch Gäste nicht möglich war. Einem Mitarbeiter war es nicht möglich, die Fluchttüre von innen zu öffnen.“

Eine Nachschau im Verwaltungsstrafregister der Bezirkshauptmannschaft X ergab - ohne die im Anschluss angeführten „COVID“-Übertretungen - folgende Verwaltungsübertretungen:

?    Übertretung nach § 22/2/5 iVm § 8/2 Meldegesetz mit Strafdatum 14.10.2019

?    Übertretung nach § 82 Abs. 1 Sicherheitspolizeigesetz mit Strafdatum 08.06.2021

?    Übertretung nach § 1/1 iVm § 28/1/1a Ausländerbeschäftigungsgesetz mit Strafdatum 08.01.2019

Basierend auf die oben erwähnten und durchgeführten Kontrollen und Anzeigeerstattungen wurden durch die belangte Behörde gegen CC, handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als nach § 9 Abs 1 VStG 1991 zur Vertretung nach außen berufene Person der AA GmbH, folgende verwaltungsstrafrechtliche Maßnahmen gesetzt:

Gegen nachfolgende drei Straferkenntnisse wurde keine Beschwerde erhoben:

1.   Straferkenntnis vom 03.03.2022, Zl. *** – Tatzeit 26.12.2021, Übertretungen nach

?     § 11 Abs. 2 iVm§ 2 Abs. 2 Z.4 der 6. COVID-19-SchuMaV, BGBl. II Nr. 537/2021 idF. BGBl. II Nr. 556/2021 iVm§ 8 Abs. 4 und § 3 Abs. 1 Z.2 COVID-19-MG BGBl. I Nr. 12/2020 idF. BGBl. I Nr. 204/2021 iVm§ 9 Abs. 1 VStG, BGBl. Nr. 52/1991, idF. BGBl. Nr. 58/2018 – der handelsrechtliche Geschäftsführer CC hat nicht dafür Sorge getragen, dass ein Arbeitnehmer am Arbeitsplatz über einen 3G-Nachweis verfügt – Verhängte Geldstraße € 750,-

?     § 11 Abs. 3 iVm§ 2 Abs. 1 der 6. COVID-19-SchuMaV, BGBl. II Nr. 537/2021 idF. BGBl. II Nr. 556/2021 iVm§ 8 Abs. 4 und § 3 Abs. 1 Z.2 COVID-19-MG BGBl. I Nr. 12/2020 idF. BGBl. I Nr. 204/2021 iVm§ 9 Abs. 1 VStG, BGBl. Nr. 52/1991, idF. BGBl. Nr. 58/2018 - der handelsrechtliche Geschäftsführer CC hat nicht dafür Sorge getragen, dass ein Arbeitnehmer am Arbeitsplatz eine Maske trug – Verhängte Geldstraße € 750,-

2.   Straferkenntnis vom 03.03.2022, Zl. *** – Tatzeit 29.12.2021, Übertretungen nach

?     § 8 Abs. 6 Z.1 iVm§ 7 Abs. 1 iVm§ 2 Abs. 2 Z.2 der 6. COVID-19-SchuMaV, BGBl. II Nr. 537/2021 idF. BGBl. II Nr. 588/2021 iVm§ 8 Abs. 4 und § 3 Abs. 1 Z.2 COVID-19-MG BGBl. I Nr. 12/2020 idF. BGBl. I Nr. 204/2021 iVm§ 9 Abs. 1 VStG, BGBl. Nr. 52/1991, idF. BGBl. Nr. 58/2018 - der handelsrechtliche Geschäftsführer CC hat nicht dafür Sorge getragen, dass zwei KundInnen im Loungebereich des Hotels verweilten, und über einen 2G-Nachweis verfügten – Verhängte Geldstraße € 900,-

?     § 11 Abs. 2 iVm§ 2 Abs. 2 Z.4 der 6. COVID-19-SchuMaV, BGBl. II Nr. 537/2021 idF. BGBl. II Nr. 588/2021 iVm§ 8 Abs. 2 Z. 1 und § 3 Abs. 1 Z.2 COVID-19-MG BGBl. I Nr. 12/2020 idF. BGBl. I Nr. 204/2021 - der handelsrechtliche Geschäftsführer CC hat seinen Arbeitsplatz betreten, ohne über einen 3G-Nachweis zu verfügen – Verhängte Geldstrafe € 250,-

3.   Straferkenntnis vom 08.03.2022, Zl. *** – Tatzeit 26.1.2022, Übertretung nach

?     § 8 Abs. 3 iVm§ 2 Abs. 1 der 6. COVID-19-SchuMaV, BGBl. II Nr. 537/2021 idF. BGBl. II Nr. 24/2022 iVm§ 8 Abs. 4 und § 3 Abs. 1 Z.2 COVID-19-MG, BGBl. I Nr. 12/2020 idF. BGBl. I Nr. 255/2021 iVm§ 9 Abs. 1 VStG, BGBl. Nr. 52/1991, idF. BGBl. Nr. 58/2018 - der handelsrechtliche Geschäftsführer CC hat nicht dafür Sorge getragen, dass zwei Gäste in der Hotellobby eine Maske trugen – Verhängte Geldstraße € 1.200,-

CC, vertreten durch RA BB, hat am 09.05.2022 unter anderem Anträge auf Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Frist zur Erhebung einer Beschwerde gegen die oben zitierten Straferke

Quelle: Landesverwaltungsgericht Tirol LVwg Tirol, https://www.lvwg-tirol.gv.at
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