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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG 1991 §38Rechtssatz
Nichtstattgebung - Angelegenheit nach dem AsylG und dem FrPolG - Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verfahren über die Beschwerde u.a. gegen die Rückkehrentscheidung und die Entscheidung über die Zulässigkeit der Abschiebung mit näherer Begründung ausgesetzt. Damit besteht aber im Hinblick darauf derzeit keine durchsetzbare Rückkehrentscheidung. Angesichts des Umstandes, dass sich der Revisionswerber überdies zur Zeit in Strafhaft befindet, vermag die Revision mit ihrem Vorbringen keinen mit dem angefochtenen Erkenntnis verbundenen unverhältnismäßigen Nachteil darzulegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022140152.L02Im RIS seit
17.10.2022Zuletzt aktualisiert am
17.10.2022