RS Vwgh 2022/8/2 Ra 2022/14/0152

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Veröffentlicht am 02.08.2022
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG 1991 §38
FrPolG 2005 §59 Abs4
VwGG §30 Abs2
VwGVG 2014 §17
  1. VwGG § 30c heute
  2. VwGG § 30c gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2021

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Angelegenheit nach dem AsylG und dem FrPolG - Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verfahren über die Beschwerde u.a. gegen die Rückkehrentscheidung und die Entscheidung über die Zulässigkeit der Abschiebung mit näherer Begründung ausgesetzt. Damit besteht aber im Hinblick darauf derzeit keine durchsetzbare Rückkehrentscheidung. Angesichts des Umstandes, dass sich der Revisionswerber überdies zur Zeit in Strafhaft befindet, vermag die Revision mit ihrem Vorbringen keinen mit dem angefochtenen Erkenntnis verbundenen unverhältnismäßigen Nachteil darzulegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022140152.L02

Im RIS seit

17.10.2022

Zuletzt aktualisiert am

17.10.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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