RS Vwgh 2022/8/5 Ra 2022/11/0125

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Veröffentlicht am 05.08.2022
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VwGG §30 Abs2
VwGVG 2014 §13 Abs2
VwGVG 2014 §13 Abs4
  1. VwGG § 30c heute
  2. VwGG § 30c gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2021

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Aberkennung der aufschiebenden Wirkung einer Beschwerde nach dem FSG - Da der Beschwerde gegen den Ausschluss der aufschiebenden Wirkung durch die belangte Behörde gemäß § 13 Abs. 4 VwGVG keine aufschiebende Wirkung zukommt, kann die Revision ein von ihr angestrebtes gegenteiliges Ergebnis auch nicht im Wege der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung der Revision durch den Verwaltungsgerichtshof erreichen (vgl. etwa VwGH 20.11.2019, Ra 2019/03/0143, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022110125.L03

Im RIS seit

17.10.2022

Zuletzt aktualisiert am

17.10.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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