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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §30 Abs2Rechtssatz
Nichtstattgebung - Aberkennung der aufschiebenden Wirkung einer Beschwerde nach dem FSG - Da der Beschwerde gegen den Ausschluss der aufschiebenden Wirkung durch die belangte Behörde gemäß § 13 Abs. 4 VwGVG keine aufschiebende Wirkung zukommt, kann die Revision ein von ihr angestrebtes gegenteiliges Ergebnis auch nicht im Wege der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung der Revision durch den Verwaltungsgerichtshof erreichen (vgl. etwa VwGH 20.11.2019, Ra 2019/03/0143, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022110125.L03Im RIS seit
17.10.2022Zuletzt aktualisiert am
17.10.2022