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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
GSpG 1989 §53 Abs4Beachte
Rechtssatz
Nichtstattgebung (betreffend die erfolgten Beschlagnahmen) und Stattgebung (betreffend die erfolgten Einziehungen) - Beschlagnahme und Einziehung nach dem GSpG - Da eine Zerstörung der Glücksspielgeräte der revisionswerbenden Parteien lediglich Folge der Einziehung (vgl. § 54 Abs. 3 GSpG, VwGH 25.2.2021, Ra 2021/17/0013), nicht aber der Beschlagnahme (vgl. § 53 Abs. 4 GSpG) sein kann, war spruchgemäß zu entscheiden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022120088.L01Im RIS seit
17.10.2022Zuletzt aktualisiert am
17.10.2022