RS Vwgh 2022/8/12 Ra 2022/14/0204

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Veröffentlicht am 12.08.2022
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
82/02 Gesundheitsrecht allgemein

Norm

SMG 1997 §27 Abs1 Z1
SMG 1997 §28a Abs1
VwGG §30 Abs2
  1. VwGG § 30c heute
  2. VwGG § 30c gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2021

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Angelegenheit nach dem AsylG 2005 und dem FrPolG - Der Revisionswerber wurde mit Urteil des Landesgerichtes Wels vom 17. September 2021 wegen des Verbrechens nach § 28a Abs. 1 fünfter Fall SMG und des Vergehens nach § 27 Abs. 1 Z 1 erster und zweiter Fall SMG zu einer Freiheitsstrafe von 21 Monaten, davon 14 Monate bedingt nachgesehen unter Setzung einer Probezeit von drei Jahren, verurteilt. Vor dem Hintergrund, dass die Suchtgiftdelinquenz ein besonders verpöntes Fehlverhalten darstellt, bei dem erfahrungsgemäß eine hohe Wiederholungsgefahr gegeben ist und an dessen Verhinderung ein besonderes großes öffentliches Interesse gegeben ist, stehen der beantragten Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung zwingende öffentliche Interessen entgegen.

Schlagworte

Zwingende öffentliche Interessen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022140204.L03

Im RIS seit

17.10.2022

Zuletzt aktualisiert am

17.10.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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