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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
SMG 1997 §27 Abs1 Z1Rechtssatz
Nichtstattgebung - Angelegenheit nach dem AsylG 2005 und dem FrPolG - Der Revisionswerber wurde mit Urteil des Landesgerichtes Wels vom 17. September 2021 wegen des Verbrechens nach § 28a Abs. 1 fünfter Fall SMG und des Vergehens nach § 27 Abs. 1 Z 1 erster und zweiter Fall SMG zu einer Freiheitsstrafe von 21 Monaten, davon 14 Monate bedingt nachgesehen unter Setzung einer Probezeit von drei Jahren, verurteilt. Vor dem Hintergrund, dass die Suchtgiftdelinquenz ein besonders verpöntes Fehlverhalten darstellt, bei dem erfahrungsgemäß eine hohe Wiederholungsgefahr gegeben ist und an dessen Verhinderung ein besonderes großes öffentliches Interesse gegeben ist, stehen der beantragten Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung zwingende öffentliche Interessen entgegen.
Schlagworte
Zwingende öffentliche InteressenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022140204.L03Im RIS seit
17.10.2022Zuletzt aktualisiert am
17.10.2022