RS Vwgh 2022/8/26 Ra 2022/06/0201

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Veröffentlicht am 26.08.2022
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §30 Abs2
  1. VwGG § 30c heute
  2. VwGG § 30c gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2021

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2022/06/0202

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Einwendungen gegen ein Bauvorhaben - Ist die mit dem angefochtenen Erkenntnis erteilte Bewilligung aber bereits konsumiert, kommt aus diesem Grund eine Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung nicht (mehr) in Betracht (vgl. etwa VwGH 29.7.2021, Ra 2021/05/0114, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022060201.L01

Im RIS seit

17.10.2022

Zuletzt aktualisiert am

17.10.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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