TE Bvwg Beschluss 2022/6/29 W152 1238309-2

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 29.06.2022
beobachten
merken
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten