RS OGH 2021/10/27 50R20/21m, 50R123/21a, 50R23/21w

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Veröffentlicht am 27.10.2021
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Norm

ZPO §41
  1. ZPO § 41 heute
  2. ZPO § 41 gültig ab 01.03.1919 zuletzt geändert durch StGBl.Nr. 95/1919

Rechtssatz

Klagen mehrere Kläger Ersatzansprüche wegen Annullierung oder Verspätung aus ein und dem selben Flug nach der EU-FluggastVO, ist die Einbringung getrennter Klagen im Sinne der  zu RW0000391 zugrunde liegenden Entscheidung OLG Wien 08.08.2007, 1 R 126/07t,  nicht zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig und stehen nur die Kosten einer gemeinschaftlichen Klage zu.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00007:2021:RWH0000081

Im RIS seit

11.10.2022

Zuletzt aktualisiert am

12.10.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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