Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
07.07.2022Norm
B-VG Art130 Abs1 Z2Rechtssatz
Gem § 88 Abs 1 SPG sind für Beschwerden im Zusammenhang mit der Überwachung des Eintrittes in das Bundesgebiet und des Austrittes aus ihm die Landesverwaltungsgerichte zuständig.
Schlagworte
Maßnahmenbeschwerde; Zuständigkeit; Zurückweisung an der Grenze; Visum; Visakodex;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2022:LVwG.M.64.001.2021Zuletzt aktualisiert am
05.10.2022