Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtRechtssatz
Eine Aufforderung nach § 162 Abs. 1 BAO (wenn sie nicht ausreichend beantwortet wurde) würde dazu führen, dass für eine Schätzung von Aufwendungen nach § 184 BAO kein Raum bliebe (vgl. VwGH 25.4.2013, 2013/15/0155, mwN) und die geltend gemachten Ausgaben zur Gänze nicht zu berücksichtigen wären (vgl. VwGH 18.3.2022, Ra 2020/13/0016, mwN).Eine Aufforderung nach Paragraph 162, Absatz eins, BAO (wenn sie nicht ausreichend beantwortet wurde) würde dazu führen, dass für eine Schätzung von Aufwendungen nach Paragraph 184, BAO kein Raum bliebe vergleiche VwGH 25.4.2013, 2013/15/0155, mwN) und die geltend gemachten Ausgaben zur Gänze nicht zu berücksichtigen wären vergleiche VwGH 18.3.2022, Ra 2020/13/0016, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022130072.L02Im RIS seit
04.10.2022Zuletzt aktualisiert am
04.10.2022