RS Vwgh 2022/8/23 Ra 2022/13/0072

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Veröffentlicht am 23.08.2022
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Eine Aufforderung nach § 162 Abs. 1 BAO (wenn sie nicht ausreichend beantwortet wurde) würde dazu führen, dass für eine Schätzung von Aufwendungen nach § 184 BAO kein Raum bliebe (vgl. VwGH 25.4.2013, 2013/15/0155, mwN) und die geltend gemachten Ausgaben zur Gänze nicht zu berücksichtigen wären (vgl. VwGH 18.3.2022, Ra 2020/13/0016, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022130072.L02

Im RIS seit

04.10.2022

Zuletzt aktualisiert am

04.10.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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