RS Vwgh 2022/8/29 Ra 2022/18/0082

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Veröffentlicht am 29.08.2022
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2022/18/0083

Rechtssatz

Bei der Beurteilung eines behaupteten Religionswechsels muss eine (schlüssige) Beweiswürdigung auch den sehr persönlichen und daher unterschiedlichen Zugang verschiedener Menschen zu ihrem religiösen Glauben in Betracht ziehen (vgl. etwa VwGH 11.3.2021, Ra 2020/18/0520; VwGH 27.4.2022, Ra 2022/18/0030).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022180082.L04

Im RIS seit

04.10.2022

Zuletzt aktualisiert am

04.10.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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