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VwGGNorm
VwGG §26 Abs1Rechtssatz
Der Bfr hat die Wahl, einen Bescheid schon vor dessen Zustellung binnen sechs Wochen nach erlangter Kenntnis vom Bescheidinhalt oder erst binnen sechs Wochen nach erfolgter Zustellung vor dem VwGH anzufechten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1949:1949000047.X01Im RIS seit
29.09.2022Zuletzt aktualisiert am
29.09.2022