RS Lvwg 2019/5/15 LVwG 41.25-847/2019

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.05.2019
beobachten
merken

Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

15.05.2019

Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §26

Rechtssatz

Der Antragsteller ist im Verfahren um Nachsichterteilung gemäß § 26 GewO 1994 vor dem Hintergrund der amtswegigen behördlichen Ermittlungspflicht nicht verpflichtet, Strafgerichtsurteile in diesem behördlichen Verfahren vorzulegen, wenn die Behörde in die Lage versetzt ist, die Verfahrensakten beizuschaffen.

Schlagworte

Keine Vorlageverpflichtung von strafgerichtlichen Urteilen, amtswegige Ermittlungspflicht, Nachsichterteilung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGST:2019:LVwG.41.25.847.2019

Zuletzt aktualisiert am

16.09.2022
Quelle: Landesverwaltungsgericht Steiermark LVwg Steiermark, http://www.lvwg-stmk.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten