RS Vwgh 2022/6/29 Ro 2021/15/0003

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.06.2022
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
37/01 Geldrecht Währungsrecht
37/02 Kreditwesen

Norm

AIFMG 2013
EStG 1988 §27
InvFG 2011 §186
InvFG 2011 §186 Abs7
KStG 1988 §1

Rechtssatz

Mit dem Zeitpunkt, in welchem die Kapitalgesellschaft ein Alternativer Investmentfonds iSd AIFMG 2013 wird, tritt der Wechsel von der Besteuerung nach dem Trennungsprinzip (für Zeiträume bis zu diesem Zeitpunkt) zur Besteuerung in Anlehnung an Grundsätze des Durchgriffsprinzips (für Zeiträume ab diesem Zeitpunkt) ein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RO2021150003.J03

Im RIS seit

19.09.2022

Zuletzt aktualisiert am

19.09.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten