RS Vwgh 2022/6/29 Ra 2020/15/0015

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Veröffentlicht am 29.06.2022
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Index

23/01 Insolvenzordnung
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §108c
IO §46 Abs1 Z2

Rechtssatz

Gemäß § 46 Abs. 1 Z 2 IO gehören zu den Masseforderungen öffentliche Abgaben, wenn und soweit der die Abgabepflicht auslösende Sachverhalt während des Konkursverfahrens verwirklicht wird. Entsprechendes muss spiegelbildlich für die zeitliche Abgrenzung der Forderungen der Schuldnerin auf Prämien nach § 108c EStG 1988 gelten (vgl. VwGH 21.11.2013, 2011/15/0188).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020150015.L01

Im RIS seit

19.09.2022

Zuletzt aktualisiert am

19.09.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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