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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §22 Abs2Rechtssatz
Nach dem in § 22 Abs. 2 VStG einfachgesetzlich verankerten Kumulationsprinzip sind mehrere Strafen nebeneinander zu verhängen, wenn eine Tat unter mehrere einander nicht ausschließende Strafdrohungen fällt (vgl. VwGH 29.3.2021, Ra 2020/02/0298).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2019170093.L01Im RIS seit
19.09.2022Zuletzt aktualisiert am
19.09.2022