RS Vwgh 2022/8/3 Ra 2019/17/0093

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Veröffentlicht am 03.08.2022
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §22 Abs2
VwGVG 2014 §38

Rechtssatz

Nach dem in § 22 Abs. 2 VStG einfachgesetzlich verankerten Kumulationsprinzip sind mehrere Strafen nebeneinander zu verhängen, wenn eine Tat unter mehrere einander nicht ausschließende Strafdrohungen fällt (vgl. VwGH 29.3.2021, Ra 2020/02/0298).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2019170093.L01

Im RIS seit

19.09.2022

Zuletzt aktualisiert am

19.09.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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