RS Vwgh 2022/8/16 Ra 2021/21/0124

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Veröffentlicht am 16.08.2022
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht
82/02 Gesundheitsrecht allgemein

Norm

FrPolG 2005 §46a Abs4
SMG 1997 §39
VwGG §33 Abs1
  1. VwGG § 33 heute
  2. VwGG § 33 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2021
  3. VwGG § 33 gültig von 01.01.2014 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013
  4. VwGG § 33 gültig von 01.03.2013 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013
  5. VwGG § 33 gültig von 01.07.2008 bis 28.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2008
  6. VwGG § 33 gültig von 05.01.1985 bis 30.06.2008

Rechtssatz

Im vorliegenden Fall war strittig, ob dem Fremden während eines Strafaufschubs gemäß § 39 SMG 1997 eine Karte für Geduldete auszustellen war. Angesichts der - nach Einbringung der Revision erfolgten - Abschiebung des Fremden lagen die Voraussetzungen für eine Duldung nach § 46a FrPolG 2005 aber schon in Ermangelung eines Aufenthalts im Inland nicht mehr vor, weshalb die Ausstellung einer Karte für Geduldete nicht mehr in Betracht kommt.Im vorliegenden Fall war strittig, ob dem Fremden während eines Strafaufschubs gemäß Paragraph 39, SMG 1997 eine Karte für Geduldete auszustellen war. Angesichts der - nach Einbringung der Revision erfolgten - Abschiebung des Fremden lagen die Voraussetzungen für eine Duldung nach Paragraph 46 a, FrPolG 2005 aber schon in Ermangelung eines Aufenthalts im Inland nicht mehr vor, weshalb die Ausstellung einer Karte für Geduldete nicht mehr in Betracht kommt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021210124.L02

Im RIS seit

20.09.2022

Zuletzt aktualisiert am

20.09.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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