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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AsylG 2005 §54 Abs2Rechtssatz
Wurde der Fremden gemäß § 41a Abs. 9 NAG 2005 der Aufenthaltstitel "Rot-Weiß-Rot - Karte plus" erteilt, kann diese durch die vorgealgerte und gemäß § 54 Abs. 2 AsylG 2005 nicht verlängerbare Erteilung (bloß) einer "Aufenthaltsberechtigung" nicht mehr in Rechten verletzt sein.Wurde der Fremden gemäß Paragraph 41 a, Absatz 9, NAG 2005 der Aufenthaltstitel "Rot-Weiß-Rot - Karte plus" erteilt, kann diese durch die vorgealgerte und gemäß Paragraph 54, Absatz 2, AsylG 2005 nicht verlängerbare Erteilung (bloß) einer "Aufenthaltsberechtigung" nicht mehr in Rechten verletzt sein.
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020210185.L07Im RIS seit
20.09.2022Zuletzt aktualisiert am
20.09.2022