RS Vwgh 2022/8/16 Ra 2020/21/0185

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Veröffentlicht am 16.08.2022
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41/02 Passrecht Fremdenrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2016/21/0103 B 30. Juni 2016 RS 1

Stammrechtssatz

Iim Falle der Stattgebung eines Antrages nach § 55 AsylG 2005 ist ein Ausspruch, eine Rückkehrentscheidung sei auf Dauer unzulässig, im Gesetz nicht vorgesehen.Iim Falle der Stattgebung eines Antrages nach Paragraph 55, AsylG 2005 ist ein Ausspruch, eine Rückkehrentscheidung sei auf Dauer unzulässig, im Gesetz nicht vorgesehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020210185.L01

Im RIS seit

20.09.2022

Zuletzt aktualisiert am

20.09.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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