RS Vwgh 2022/4/7 Ra 2021/13/0124

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Veröffentlicht am 07.04.2022
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §191 Abs3
BAO §97 Abs1

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2019/13/0095 B 13. November 2019 RS 1

Stammrechtssatz

Damit ein Feststellungsbescheid die ihm nach § 191 Abs. 3 zweiter Satz BAO zukommende Wirkung entfalten kann, muss er den betreffenden Personen nach § 97 Abs. 1 BAO zugestellt sein oder als zugestellt gelten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021130124.L05

Im RIS seit

01.06.2022

Zuletzt aktualisiert am

01.06.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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