RS Vwgh 2022/4/14 Ro 2018/22/0007

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Veröffentlicht am 14.04.2022
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Index

19/05 Menschenrechte
41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 2005 §55
BFA-VG 2014 §9 Abs2
BFA-VG 2014 §9 Abs3
MRK Art8

Rechtssatz

Der Umstand, dass es sich beim Fremden um ein minderjähriges Kind von in Österreich beschäftigten Saisonarbeitskräften handelt, hat in die Beurteilung einzufließen, ob gemäß § 9 Abs. 2 BFA-VG 2014 die Erteilung des Aufenthaltstitels zur Aufrechterhaltung des Privat- und Familienlebens iSd. Art. 8 MRK geboten ist. Diese Beurteilung hat unter Bedachtnahme auf alle Umstände des Einzelfalls stattzufinden; es muss dabei eine gewichtende Abwägung des öffentlichen Interesses an der Aufenthaltsbeendigung mit den gegenläufigen privaten und familiären Interessen des Fremden, insbesondere unter Berücksichtigung der in § 9 Abs. 2 BFA-VG 2014 genannten Kriterien und unter Einbeziehung der sich aus § 9 Abs. 3 BFA-VG 2014 ergebenden Wertungen, in Form einer Gesamtbetrachtung vorgenommen werden (vgl. VwGH 11.11.2021, Ra 2019/21/0383).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RO2018220007.J02

Im RIS seit

01.06.2022

Zuletzt aktualisiert am

01.06.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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