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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AsylG 2005 §55Rechtssatz
Die Möglichkeit, einem minderjährigen Kind von in Österreich als Saisonarbeitskräfte beschäftigten Drittstaatsangehörigen einen Aufenthaltstitel gemäß § 55 AsylG 2005 zu erteilen, ist nicht ausgeschlossen. Bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen kann also - grundsätzlich - jedem im Bundesgebiet aufhältigen Drittstaatsangehörigen ohne Aufenthaltsrecht ein Aufenthaltstitel gemäß § 55 AsylG 2005 erteilt werden.Die Möglichkeit, einem minderjährigen Kind von in Österreich als Saisonarbeitskräfte beschäftigten Drittstaatsangehörigen einen Aufenthaltstitel gemäß Paragraph 55, AsylG 2005 zu erteilen, ist nicht ausgeschlossen. Bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen kann also - grundsätzlich - jedem im Bundesgebiet aufhältigen Drittstaatsangehörigen ohne Aufenthaltsrecht ein Aufenthaltstitel gemäß Paragraph 55, AsylG 2005 erteilt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RO2018220007.J01Im RIS seit
01.06.2022Zuletzt aktualisiert am
01.06.2022