RS Vwgh 2022/4/21 Ra 2021/21/0048

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Veröffentlicht am 21.04.2022
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
19/05 Menschenrechte
24/01 Strafgesetzbuch
41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

BFA-VG 2014 §9
FrPolG 2005 §67 Abs1
FrPolG 2005 §67 Abs3 Z2
MRK Art8 Abs2
StGB §278a
StGB §278b
VwGG §42 Abs2 Z1

Rechtssatz

War im Hinblick auf die strafgerichtliche Verurteilung des Fremden der Tatbestand des § 67 Abs. 3 Z 2 FrPolG 2005 erfüllt, was den - aufgrund des mehr als zehnjährigen rechtmäßigen Aufenthalts des Fremden im Bundesgebiet maßgeblichen - Gefährdungsmaßstab nach § 67 Abs. 1 fünfter Satz FrPolG 2005 indiziert und nach der erstgenannten Norm grundsätzlich die Verhängung eines unbefristeten Aufenthaltsverbotes ermöglicht, bedarf es dennoch zur Beurteilung, ob die Verhängung eines solchen aber auch tatsächlich gerechtfertigt ist, stets einer Berücksichtigung des Gesamtverhaltens des Fremden und der sich daraus erschließenden Persönlichkeit.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021210048.L01

Im RIS seit

01.06.2022

Zuletzt aktualisiert am

01.06.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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