RS Vwgh 2022/4/25 Ra 2022/03/0096

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Veröffentlicht am 25.04.2022
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VwGG §25a Abs4
VwGVG 2014 §40

Rechtssatz

Der Begriff der "Verwaltungsstrafsache" im Sinne des § 25a Abs. 4 VwGG schließt auch rein verfahrensrechtliche Entscheidungen, die in einem Verwaltungsstrafverfahren ergehen, ein (vgl. VwGH 21.2.2020, Ra 2020/03/0022, mwN), weshalb auch die vorliegende Abweisung von Anträgen auf Beigebung eines Verfahrenshilfeverteidigers davon erfasst ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022030096.L01

Im RIS seit

01.06.2022

Zuletzt aktualisiert am

01.06.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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