TE Bvwg Erkenntnis 2018/2/15 W129 2140354-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 15.02.2018
beobachten
merken
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten