Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
17.02.2022Norm
B-VG Art130 Abs1 Z2Rechtssatz
Wird nach der Einbringung einer Maßnahmenbeschwerde die vorläufige Beschlagnahme nachträglich durch einen Beschlagnahmebescheid bestätigt, tritt Gegenstandslosigkeit der Maßnahmenbeschwerde ein und das Verfahren ist einzustellen.
Schlagworte
Maßnahmenbeschwerde; Waffen; Beschlagnahme; Bescheiderlassung; Gegenstandslosigkeit;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2022:LVwG.M.10.001.2022Zuletzt aktualisiert am
25.05.2022