RS Lvwg 2022/2/17 LVwG-M-10/001-2022

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.02.2022
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

17.02.2022

Norm

B-VG Art130 Abs1 Z2
WaffG 1996 §13

Rechtssatz

Wird nach der Einbringung einer Maßnahmenbeschwerde die vorläufige Beschlagnahme nachträglich durch einen Beschlagnahmebescheid bestätigt, tritt Gegenstandslosigkeit der Maßnahmenbeschwerde ein und das Verfahren ist einzustellen.

Schlagworte

Maßnahmenbeschwerde; Waffen; Beschlagnahme; Bescheiderlassung; Gegenstandslosigkeit;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2022:LVwG.M.10.001.2022

Zuletzt aktualisiert am

25.05.2022
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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