RS Lvwg 2021/4/15 VGW-109/020/4672/2021

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.04.2021
beobachten
merken

Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

15.04.2021

Index

L24009 Gemeindebedienstete Wien
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
82/02 Gesundheitsrecht allgemein

Norm

DO Wr. 1994 §32 Abs1
BDG 1979 §51 Abs2
EpidemieG 1950 §7
EpidemieG 1950 §17
EpidemieG 1950 §25
EpidemieG 1950 §32
EpidemieG 1950 §33
EpidemieG 1950 §49
COVID-19-EinreisebeschränkungsV 2020 §1 Abs1 idF BGBl. II 105/2020

Rechtssatz

Liegen die Voraussetzungen für eine auf § 32 Abs. 3 dritter Satz Epidemiegesetz gestützte Rückzahlung an die Beschwerdeführerin wegen der Heimquarantäne ihres Mitarbeiters nicht vor, kann auch keine Verletzung der Beschwerdeführerin im Eigentumsrecht beziehungsweise im Gleichheitsrecht durch den angefochtenen Bescheid erfolgt sein.

Schlagworte

Vergütung für den Verdienstentgang; Entschädigung, Absonderung; Einreiseverordnung; Rückkehr nach Österreich; Abwesenheit vom Dienst; örtliche Zuständigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGWI:2021:VGW.109.020.4672.2021

Zuletzt aktualisiert am

23.05.2022
Quelle: Landesverwaltungsgericht Wien LVwg Wien, http://www.verwaltungsgericht.wien.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten