TE Bvwg Erkenntnis 2022/4/15 W150 2248552-6

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 15.04.2022
beobachten
merken
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten