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Baurecht - SlbgNorm
AVG §56Rechtssatz
Ausführungen dahingehend, dass bedingt durch die Nov LGBl 126/1973 zum Slbg Raumordnungsgesetz auch die Ablehnung einer Ausnahmebewilligung durch die Gemeindevertretung in Bescheidform zu erfolgen hat, weiters zur Parteistellung des antragstellenden Grundeigentümers in diesem vom Baubewilligungsverfahren abgesonderten Verfahren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1973:1973000265.X02Im RIS seit
20.05.2022Zuletzt aktualisiert am
20.05.2022