RS Vfgh 2022/4/29 E433/2022 ua

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Veröffentlicht am 29.04.2022
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Index

10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit

Norm

ZPO §63 Abs1, §146 Abs1
VfGG §7 Abs2, §35

Leitsatz

Zurückweisung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der rechtzeitigen Stellung eines Verfahrenshilfeantrags; Verfahrenshilfeantrag ist keine befristete Prozesshandlung

Rechtssatz

Da sich die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im vorliegenden Fall auf einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe bezieht, dieser jedoch nicht fristgebunden ist, liegt keine Versäumung einer befristeten Prozesshandlung iSd §146 Abs1 ZPO vor.

Entscheidungstexte

  • E433/2022 ua
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 29.04.2022 E433/2022 ua

Schlagworte

VfGH / Wiedereinsetzung, VfGH / Verfahrenshilfe, Fristen, VfGH / Prozess

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2022:E433.2022

Zuletzt aktualisiert am

19.05.2022
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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