RS Vwgh 1984/4/25 83/03/0324

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Veröffentlicht am 25.04.1984
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StVO
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §97 Abs5

Rechtssatz

Weder die Berechtigung der Organe der Straßenaufsicht zur Aufforderung zum Anhalten noch die entsprechende Verpflichtung der Fahrzeuglenker sind tatbestandsmäßig auf einen situationsbedingten Anlass, etwa auf einen im Einzelfall entstandenen Verdacht der Begehung einer Verwaltungsübertretung abgestellt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1984:1983030324.X01

Im RIS seit

17.05.2022

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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