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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §30 Abs2Rechtssatz
Nichtstattgebung - Zuerkennung von Arbeitslosengeld - Mag auch die Konkretisierungspflicht in einer Amtsrevision nicht so weit gehen wie jene für eine "private" Partei, die zur Geltendmachung ihrer überwiegenden Interessen ihre Vermögenslage weitgehend offenzulegen hat, ist doch auch von einer Amtspartei eine konkrete Gefahr der späteren Uneinbringlichkeit aufgrund des angefochtenen Bescheides zu leistender Zahlungen darzulegen (vgl. VwGH 25.8.2015, Ro 2015/12/0013). Eine allgemein gehaltene, durch keine konkreten Umstände in Bezug auf die finanziellen Verhältnisse der mitbeteiligten Partei untermauerte Antragsbegründung reicht zur Darlegung einer unverhältnismäßigen Beeinträchtigung der von der Amtspartei zu vertretenden öffentlichen Interessen nicht aus (vgl. VwGH 19.3.2020, Ra 2020/10/0016).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022080023.L01Im RIS seit
16.05.2022Zuletzt aktualisiert am
16.05.2022