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L66204 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege OberösterreichNorm
BringungsrechteG OÖ 1998Beachte
Rechtssatz
Nichtstattgebung - Einräumung eines Bringungsrechtes - Nach den nicht von vornherein als unschlüssig zu erkennenden Ausführungen des Verwaltungsgerichtes wiesen die zu beurteilenden Flächen der Mitbeteiligten einen landwirtschaftlichen Bringungsnotstand auf. Die Erschließung dieser Flächen durch den nördlich gelegenen Wald auf Fremdgrund sei - entgegen der Ansicht der revisionswerbenden Parteien - aus technischer Sicht nicht ausreichend gegeben. Daher würde bei Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung der Bringungsnotstand weiter bestehen bleiben. Dies stellt aber einen - hier nicht unmaßgeblich ins Gewicht fallenden - Nachteil für die Mitbeteiligte dar (vgl. VwGH 30.1.2018, Ra 2017/10/0199, 0200; 26.5.2014, Ro 2014/07/0049; 12.4.2012, AW 2012/07/0013, jeweils mwN).
Schlagworte
InteressenabwägungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022070019.L01Im RIS seit
16.05.2022Zuletzt aktualisiert am
16.05.2022