RS Vwgh 2022/3/9 Ra 2021/06/0126

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Veröffentlicht am 09.03.2022
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Index

L37155 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag Salzburg
L82000 Bauordnung
L82005 Bauordnung Salzburg
L82305 Abwasser Kanalisation Salzburg
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8
BauPolG Slbg 1997 §7a
BauRallg
BauTG Slbg 1976 §34
BauTG Slbg 1976 §39
BauTG Slbg 1976 §60
BauTG Slbg 2015 §3 Abs3

Rechtssatz

Das Erkenntnis vom 28.10.1998, 98/06/0158, enthält Aussagen zu der Veränderung der natürlichen Abflussverhältnisse und Versickerungsgegebenheiten betreffend Niederschlagswässer aus dem Blickwinkel der §§ 39, 60 und 34 Slbg BauTG 1976 idF LGBl. Nr. 26/1994 aufgrund einer Veränderung der Höhenlage eines Bauvorhabens am Hang. Der VwGH verneinte ein Nachbarrecht im Hinblick auf das Abfließen atmosphärischer Niederschläge und der Abwasserbeseitigung, nicht jedoch betreffend ein vermehrtes Zufließen von Oberflächenwässern auf das Nachbargrundstück aufgrund der Veränderung der Höhenlage. Aus dem in Rede stehenden Erkenntnis lässt sich somit nicht ableiten, dass ein Nachbar betreffend Emissionen aus einer Anlage zur Abwasserbeseitigung, die Immissionen auf seinem Grundstück verursachen könnte, kein subjektiv-öffentliches Recht geltend machen könnte. Dies ergibt sich auch nicht aus § 7a Slbg BauPolG 1997.

Schlagworte

Baurecht Nachbar Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021060126.L02

Im RIS seit

12.05.2022

Zuletzt aktualisiert am

12.05.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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