RS Vwgh 1978/6/21 0658/77

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.06.1978
beobachten
merken

Index

VwGG
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56

Beachte


Vorgeschichte:
0570/76 B 09.04.1976 VwSlg 9035 A/1976;

Rechtssatz

Ein Feststellungsantrag ist als unzulässig zurückzuweisen, wenn die zum Gegenstand des Antrages gemachte Frage in der Begründung eines in Rechtskraft erwachsenen Bescheides bereits beantwortet wurde.

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1978:1977000658.X02

Im RIS seit

10.05.2022

Zuletzt aktualisiert am

10.05.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten