RS Vwgh 2022/3/24 Ra 2021/05/0154

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Veröffentlicht am 24.03.2022
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2016/07/0061 E 26. Jänner 2017 RS 5

Stammrechtssatz

Der Aufbau des angefochtenen Erkenntnisses entspricht nicht den Vorgaben des § 17 VwGVG 2014 iVm § 60 AVG, wenn im Rahmen des "Sachverhaltes" Feststellungen des VwG und beweiswürdigende Erwägungen gemischt dargestellt werden.Der Aufbau des angefochtenen Erkenntnisses entspricht nicht den Vorgaben des Paragraph 17, VwGVG 2014 in Verbindung mit Paragraph 60, AVG, wenn im Rahmen des "Sachverhaltes" Feststellungen des VwG und beweiswürdigende Erwägungen gemischt dargestellt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021050154.L04

Im RIS seit

10.05.2022

Zuletzt aktualisiert am

10.05.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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