RS Vwgh 1960/12/22 2945/58

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.12.1960
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56
VwGG §34 Abs1

Rechtssatz

Die Frage, ob in einem gewissen Zeitraum eine bestimmte Rechtslage bestanden hat oder nicht, kann grundsätzlich nicht Gegenstand eines bescheidmäßigen Abspruches der Behörde sein.

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Mitteilungen und Rechtsbelehrungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1960:1958002945.X00

Im RIS seit

09.05.2022

Zuletzt aktualisiert am

09.05.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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