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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56Rechtssatz
Die Frage, ob in einem gewissen Zeitraum eine bestimmte Rechtslage bestanden hat oder nicht, kann grundsätzlich nicht Gegenstand eines bescheidmäßigen Abspruches der Behörde sein.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Mitteilungen und RechtsbelehrungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1960:1958002945.X00Im RIS seit
09.05.2022Zuletzt aktualisiert am
09.05.2022