RS Pvak 2022/3/14 B1-PVAB/22

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Veröffentlicht am 14.03.2022
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Norm

PVG §9 Abs1

Schlagworte

zuständiges DG-Organ

Rechtssatz

Im vorliegenden Fall ging die Initiative zur beabsichtigten Dienstzuteilung von C nicht vom DL (Dion U) aus. Der Antrag auf Dienstzuteilung von C wurde vielmehr vom Leiter der Dion Z, der jener Arbeitsplatz, auf den C dienstzugeteilt werden sollte, zugeordnet ist, am 11.10.2021 an den Personalchef im Kdo Y gestellt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2022:B1.PVAB.22

Zuletzt aktualisiert am

06.05.2022
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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